Conker
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« am: 28. September 2008, 14:13:02 » |
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Moin! Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man sich ein Spiel, welches hierzulande beschlagnahmt ist, aus dem Ausland importiert und vom Zoll erwischt wird? Wird das Spiel dann nur unter Verschluss gehalten oder bekommt der Empfänger noch eine Strafe aufgebrummt? Vielleicht weiss ja einer von euch weiter MFG Conker
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FrozenOne
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« Antworten #1 am: 28. September 2008, 16:33:09 » |
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Wenn dich der Zoll erwischt, dann ist das Spiel halt weg. Mehr passiert da denke ich nicht.
Was willst du denn importieren? Beschlagnahmte Spiele / Filme sind doch eh der letzte Rotz, oder nicht?
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cubbi
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« Antworten #2 am: 28. September 2008, 16:36:58 » |
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nicht wenn sie auf dem Index stehen und für den Deuutschen Staat zu brutal sind
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FrozenOne
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« Antworten #3 am: 28. September 2008, 16:39:41 » |
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cubbi schrieb am 28.09.2008 17:36[/i] nicht wenn sie auf dem Index stehen und für den Deuutschen Staat zu brutal sind Wenn du in ganzen Sätzen schreibst, versteht man dich sogar. Ich sehe gerade den Zusammenhang nicht...
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Erbse
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« Antworten #4 am: 28. September 2008, 16:47:43 » |
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Welcher Zoll?
Angenommen natürlich du kaufst es in einem EU Staat.
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cubbi
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« Antworten #5 am: 28. September 2008, 16:56:26 » |
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FrozenOne schrieb am 28.09.2008 17:39[/i] cubbi schrieb am 28.09.2008 17:36[/i] nicht wenn sie auf dem Index stehen und für den Deuutschen Staat zu brutal sind Wenn du in ganzen Sätzen schreibst, versteht man dich sogar. Ich sehe gerade den Zusammenhang nicht... sry war abgelenkt Ich meine Das deutsche spiele meisten kastriert sind. da ist es besser sich die im audland zu holen.
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Nightmare
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« Antworten #6 am: 28. September 2008, 18:55:14 » |
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Ich hab vor einem Jahr "Premutos" bei Ebay USA gekauft. Das kleine päckchen hatte einen grünen Aufkleber drauf wo stand "Zollamtlich geprüft". Das war es dann schon Vor drei Jahren wurde ich bei der Autobahnausfahrt vom Zoll rausgewunken. Das ich nicht angeschnallt war, hat denen nicht interessiert.
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Conker
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« Antworten #7 am: 28. September 2008, 19:10:41 » |
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Es geht mir um das Spiel Dead Rising Das ist irgendwie bundesweit beschlagnahmt, ich hätts trotzdem gerne. Frage is jetzt nur, ob das irgendwie illegal ist. Soweit ich gelesen habe, sind beschlagnahmte Spiele/Filme für den Privatgebrauch zulässig, verkauft werden dürfen sie jedoch nicht
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Erbse
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« Antworten #8 am: 28. September 2008, 19:29:05 » |
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Leichte Paranoia? Ich mein, wenns nichtmal Orginal sein muss zieh's dir halt. Nicht so als ob der Bundestrojaner dich verpfeifen wird.
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Conker
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« Antworten #9 am: 28. September 2008, 19:38:16 » |
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Erbse schrieb am 28.09.2008 20:29[/i] Leichte Paranoia? Ich mein, wenns nichtmal Orginal sein muss zieh's dir halt. Nicht so als ob der Bundestrojaner dich verpfeifen wird. ich hätts gern original erstmal, weil ich diverse sachen gerne original besitze, aber auch, weil ich meine xbox noch nich geflasht hab
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cubbi
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« Antworten #10 am: 28. September 2008, 19:53:46 » |
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du darf spiel in Östereich und woanders kaufen. Wie du schon sagtest für den privat verbrauch. mache ich schon seit ca 2 jahren so.
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Erbse
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« Antworten #11 am: 28. September 2008, 20:02:56 » |
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Psy-chan
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« Antworten #12 am: 29. September 2008, 05:51:59 » |
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Aber ist es nicht so das, wenn man einen Artiekl im EU-Gebiet kauft und diesen per Post verschickt überhaupt kein Zoll kontrolliert? Nur bei Einfuhr aus Drittländer wird der Zoll kontrollieren klar wenn man die Ware selber befördert kann der Zoll dich einziehen aber beim Versand würd ich mir da keine sorge machen!
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Conker
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« Antworten #13 am: 29. September 2008, 15:45:38 » |
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Psy-chan schrieb am 29.09.2008 06:51[/i] Aber ist es nicht so das, wenn man einen Artiekl im EU-Gebiet kauft und diesen per Post verschickt überhaupt kein Zoll kontrolliert? Nur bei Einfuhr aus Drittländer wird der Zoll kontrollieren klar wenn man die Ware selber befördert kann der Zoll dich einziehen aber beim Versand würd ich mir da keine sorge machen! jupp, normalerweise wird nicht kontrolliert. kann aber vorkommen, ausgeschlossen ist es nicht. @cubbi: du kaufst wahrscheinlich größtenteils indizierte titel. zwischen indizierung und beschlagnahmt ist ein ziemlicher unterschied. hab mich mal ein wenig schlau gemacht und ausgiebig gegoogelt: Wirksamer §: http://dejure.org/gesetze/StGB/131.htmlRechtslage: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=8235.0sieht so aus, als würde die beschlagnahmung tatsächlich nur für den verkauf gelten. privat isses erlaubt, diese spiele zu besitzen. Dh. wenn se mich erwischen, müssen se zu mir nach hause kommen und ich muss denen vorweisen, dass ich das nur spielen will und nicht verkaufen will
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FrozenOne
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« Antworten #14 am: 29. September 2008, 16:17:13 » |
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Dead Rising ist doch sozusagen das Spiel zum Film, oder? Wie hieß denn der noch? KA mehr, aber da verschanzen sich so ein paar Menschen in einem Einkaufszentrum und die Zombieplage fällt dann über sie her.
Also ich habe das Spiel schon gesehen, wüsste jetzt aber keinen Grund für eine Beschlagnahmung...das ist doch nur Zombiemetzlerei...da müsste man Resident Evil ja auch beschlagnahmen...
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Conker
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« Antworten #15 am: 29. September 2008, 17:29:30 » |
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Dawn of the Dead naja....zombies metzeln mit allen erdenklichen waffen, keine rätsel, relativ brutal....meiner meinung auch kein beschlagnahmungsgrund, aber is nunmal so
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Kenzy
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« Antworten #16 am: 29. September 2008, 19:20:00 » |
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gibs zu, du willst in wirklichkeit doch nur "Holocaust Pedophile Rapepower 88" importieren
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Conker
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« Antworten #17 am: 29. September 2008, 20:05:58 » |
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Kenzd schrieb am 29.09.2008 20:20[/i] gibs zu, du willst in wirklichkeit doch nur "Holocaust Pedophile Rapepower 88" importieren nein, ich will Holocaust Pedophile Rapepower 87....der is besser
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mikeman
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« Antworten #18 am: 01. März 2009, 23:44:42 » |
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Tja mir haben sie schonmal was beschlagnahmt, böser Zoll Der Film kam aus den USA, es kam ein Beschlagmahnungs-Beschluss/Befehl nach bal bla bla Der Film war weg und das wars. Nur bei Pronografie solltest du vorsichtig sein, habe mal was im Fernsehn darüber gesehen. Pornos werden immer Beschlagnahmt, wenn hardcore zu sehn ist. Da es Privatpersonen nicht erlaubt sein soll sowas zu improtieren. Wenn in dem Film Minderjährige (unter 18 Jahren) nackt zu sehn sind geht es immer zum Staatsanwalt. Den rest kannst du dir denken. Um den Zoll zu umgehen kannst du dir das Zeug aus den EU-Ausland kaufen. Wie auch oben schon erwähnt. Kein Zoll. Wenn du Pecht hast wird es trotzdem mal geröngt und die Öffnen es.
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Ap2000
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« Antworten #19 am: 02. März 2009, 01:15:41 » |
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Ich schätz ma ein halbes Jahr später wird sich die Sache schon vor langer Zeit erledigt haben...
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